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Konzerndarlehen oder verdeckte Gewinnausschüttung?

Lohnsteuer und AbgabenARD 5706/12/2006 Heft 5706 v. 25.8.2006

§ 8 Abs 2 KStG - Versucht eine mit der Entwicklung und dem Vertrieb von Beteiligungsmodellen befasste Gesellschaft, ihren Projekten durch Zuführung finanzieller Mittel an gesellschaftsrechtlich verbundene Schwester- bzw Konzernunternehmen zum Erfolg zu verhelfen, können diese somit im eigenwirtschaftlichen Interesse geleisteten Zahlungen als Darlehensgewährung und nicht als verdeckte Gewinnausschüttung an die gemeinsame Muttergesellschaft zu beurteilen sein.

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