§ 95 Abs 4 EStG, § 4 Abs 2 lit a Z 3 BAO - Wird der Mindestgewinnanteil für einzelne Geschäftsjahre mangels eines ausreichenden Bilanzgewinns nicht ausbezahlt, wird die Kapitalertragsteuer erst im Veranlagungszeitraum der tatsächlichen Auszahlung des Rückstands des Mindestgewinnanteils geschuldet und anrechenbar.
VwGH 28.06.2006, 2002/13/0229