Infolge der bundesverfassungsrechtlichen Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Bund und den Bundesländernsind Patientenrechte sowohl in Bundes- als auch in Landesrechtsvorschriften zu regeln.
Infolge der bundesverfassungsrechtlichen Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Bund und den Bundesländernsind Patientenrechte sowohl in Bundes- als auch in Landesrechtsvorschriften zu regeln.