§ 6 Z 2 lit a, § 8 Abs 4 EStG - Im Geltungsbereich des EStG 1988 gehören jedenfalls im Falle des Abbruchs eines noch verwendbaren Altgebäudes, das schon länger (hier: 10 Jahre) betrieblich genutzt wurde, weder die Beseitigungskosten noch der Restbuchwert zu den Herstellungskosten des Neugebäudes.
VwGH 25.01.2006, 2003/14/0107