§ 54 Abs 1 ASGG - Die Klagslegitimation eines Belegschaftsorgans in Arbeitsrechtssachen erstreckt sich grundsätzlich nicht auf schon bei Klagseinbringung ausgeschiedene Arbeitnehmer. Das Feststellungsbegehren des Belegschaftsorgans, dass die Firmenpensionisten entsprechend einer Valorisierungsklausel das Recht auf eine Erhöhung der Firmenpension haben, ist daher mangels Klagsbefugnis zurückzuweisen.