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Bürgschaftszahlungen eines Steuerberaters

Lohnsteuer und AbgabenARD 5702/14/2006 Heft 5702 v. 8.8.2006

§ 4 Abs 4 EStG - Die Übernahme von Bürgschaften zählt nicht zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerberaters (vgl VwGH 20.04.1993, 92/14/0232, ARD 4466/23/93). Auch wenn die Verkehrsauffassung daher von vornherein nicht für die von § 4 Abs 4 EStG für die Betriebsausgabeneigenschaft geforderte Veranlassung der Aufwendungen oder Ausgaben aus einer übernommenen Bürgschaft durch dessen Betrieb spricht, erscheint der Betriebsausgabencharakter einer Bürgschaftsübernahme für einen Klienten bei eindeutiger und unmittelbarer Verknüpfung zwischen künftiger Einnahmenerzielung und Übernahme einer Garantenstellung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls nicht ausgeschlossen (vgl zB VwGH 27.11.2001, 98/14/0052, ARD 5301/22/2002, RdW 2002/112, und VwGH 30.09.1999, 97/15/0101, ARD 5135/11/2000). VwGH 15.02.2006, 2001/13/0291. (Bescheid aufgehoben)

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