§ 67 Abs 3 EStG - Wird ein Dienstverhältnis unter Zahlung einer Abfertigung aufgelöst und nur wenige Tage später wie geplant wieder fortgesetzt, so liegt keine Auflösung iSd § 67 Abs 3 EStG vor, wenn das Gesamtgehalt davor und danach nahezu ident und keine erhebliche Herabstufung in der Position des Dienstnehmers erfolgt ist.
UFS Feldkirch 04.07.2006, RV/0184-F/04