Hinweise für die korrekte Anwendung des Abmeldegrundes 28: „Wiedereinstellungszusage bei aufrechtem Arbeitsverhältnis“
DG-Info OÖ GKK 5/2006
Immer wieder wird der Abmeldegrund 28 („Wiedereinstellungszusage bei aufrechtem Arbeitsverhältnis“) fälschlicherweise bei „saisonbedingter Beendigung eines Dienstverhältnisses mit Wiedereinstellungszusage“ verwendet. Dadurch ergeben sich Differenzen mit den Daten beim AMS. In welchen Fällen der Abmeldegrund 28 nun richtig ist, wird hier erläutert.