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Rechtsmittel gegen die bescheidmäßige Feststellung der Versicherungspflicht

SozialversicherungARD 5702/11/2006 Heft 5702 v. 8.8.2006

§ 11, § 415 ASVG - Gemäß § 415 Abs 1 ASVG iVm § 413 Abs 1 Z 1 ASVG steht die Berufung an den BMSG gegen Entscheidungen des Landeshauptmannes über die bei ihm eingebrachten Einsprüche und Vorlagenanträge ua dann zu, wenn über die Versicherungspflicht entschieden worden ist.

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