§ 98 Abs 1 Z 2, § 99 Abs 1 Z 1 EStG - Es ist wohl richtig, dass der „Künstler-Sportler-Erlass“, ARD 5641/12/2005, sinngemäß auch auf inländische Vortragsveranstaltungen Anwendung findet. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Regelungen der dem Art 17 OECD-MA (Künstler/Sportler-Artikel) nachgebildeten DBA-Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten.