Bundesgesetz, mit dem das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz geändert wird
BGBl I 2006/118, ausgegeben am 24.07.2006
Das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz (EUB-SVG) regelt die Übertragung von Pensionsanwartschaften bei Aufnahme in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften sowie bei Ausscheiden aus einem solchen Dienstverhältnis. Rückwirkend mit 1. 1. 2005 werden nunmehr va folgende Änderungen vorgenommen: