Nebenberufliche Tätigkeit eines HTL-Lehrers - Liebhaberei?

Lohnsteuer und AbgabenARD 5700/10/2006 Heft 5700 v. 1.8.2006

>> § 1 Abs 1, § 2 Abs 1 Z 3 und Z 6 LVO - Allein daraus, dass ein HTL-Lehrer (mit voller Lehrverpflichtung) ein professionell ausgestattetes Architektenbüro als Ein-Mann-Betrieb bloß nebenberuflich betreibt, lässt sich noch kein Indiz gegen eine Gewinnerzielungsabsicht ableiten.

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