Vom BMWA wurden rückwirkend mit 1. 7. 2006 zwei neue Lehrberufe als Ausbildungsversuche eingerichtet, in die jeweils bis 31. 12. 2011 eingetreten werden kann:
Verordnung des BMWA, mit der die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Finanzdienstleistungskaufmann/Finanzdienstleistungskauffrau erlassen werden (Finanzdienstleistung - Ausbildungsordnung). BGBl II 2006/270, ausgegeben am 21.07.2006.