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Neue Lehrberufe - Ausbildungsversuche

Neue VorschriftenARD 5699/1/2006 Heft 5699 v. 26.7.2006

Vom BMWA wurden rückwirkend mit 1. 7. 2006 zwei neue Lehrberufe als Ausbildungsversuche eingerichtet, in die jeweils bis 31. 12. 2011 eingetreten werden kann:

Verordnung des BMWA, mit der die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Finanzdienstleistungskaufmann/Finanzdienstleistungskauffrau erlassen werden (Finanzdienstleistung - Ausbildungsordnung). BGBl II 2006/270, ausgegeben am 21.07.2006.

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