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Fehlender Nachweis der Einbehaltung von Lohnsteuer

Lohnsteuer und AbgabenARD 5698/11/2006 Heft 5698 v. 21.7.2006

§ 46 Abs 1 Z 2 EStG - Für die Anrechnung von Lohnsteuer auf die veranlagte Einkommensteuer genügt es, dass der Betrag vom Arbeitgeber einbehalten wurde. Die Frage, ob und wann die einbehaltenen Beträge an das Finanzamt abgeführt wurden, ist für die Anrechnung gemäß § 46 EStG ohne Bedeutung (vgl Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Band III, Tz 6 zu § 46).

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