§ 3, § 28 AuslBG - In einem in der Rechtsform einer GmbH & Co KG geführten Unternehmen trifft die Verantwortung für die Einhaltung zu beachtender Rechtsvorschriften des AuslBG den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.
§ 3, § 28 AuslBG - In einem in der Rechtsform einer GmbH & Co KG geführten Unternehmen trifft die Verantwortung für die Einhaltung zu beachtender Rechtsvorschriften des AuslBG den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.