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Bestrafung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH nach Verpachtung des Unternehmens

AusländerbeschäftigungARD 5696/8/2006 Heft 5696 v. 14.7.2006

§ 3, § 28 AuslBG - In einem in der Rechtsform einer GmbH & Co KG geführten Unternehmen trifft die Verantwortung für die Einhaltung zu beachtender Rechtsvorschriften des AuslBG den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH.

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