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Widerruf der Anzeigebestätigung für Volontär

AusländerbeschäftigungARD 5696/5/2006 Heft 5696 v. 14.7.2006

§ 3 Abs 10 AuslBG - Die einem Arbeitgeber für die Beschäftigung eines ausländischen Volontärs oder Ferial- oder Berufspraktikanten ausgestellte Anzeigebestätigung kann nach § 3 Abs 10 AuslBG ua dann widerrufen werden, wenn der Ausländer Tätigkeiten verrichtet, die nicht einem Volontariat oder dem von der Bildungseinrichtung vorgeschriebenen Ferial- oder Berufspraktikum entsprechen.

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