§ 5 Abs 3, § 53 Abs 1 FLAG - Ist eine Person seit ihrer Karenzierung in Österreich weder pflichtversichert noch freiwillig weiterversichert, so fällt sie nicht unter den Arbeitnehmerbegriff der VO (EWG) 1408/71 und vermag daher gemeinschaftsrechtliche Ansprüche auf Familienbeihilfe für sich ständig im EU-Ausland aufhaltende Kinder nicht mit Erfolg geltend zu machen.
VwGH 25.01.2006, 2006/14/0105