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Keine Weitergewährung der Familienbeihilfe bei Auswanderung

FamilienbeihilfeARD 5696/13/2006 Heft 5696 v. 14.7.2006

§ 5 Abs 3, § 53 Abs 1 FLAG - Ist eine Person seit ihrer Karenzierung in Österreich weder pflichtversichert noch freiwillig weiterversichert, so fällt sie nicht unter den Arbeitnehmerbegriff der VO (EWG) 1408/71 und vermag daher gemeinschaftsrechtliche Ansprüche auf Familienbeihilfe für sich ständig im EU-Ausland aufhaltende Kinder nicht mit Erfolg geltend zu machen.

VwGH 25.01.2006, 2006/14/0105

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