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Keine Änderung einer Lohnvereinbarung durch Stillschweigen

ArbeitsrechtARD 5695/7/2006 Heft 5695 v. 11.7.2006

§ 863 ABGB - Das Stillschweigen eines Vertragspartners kann nur unter besonderen Umständen als Zustimmung zu einer geplanten Vertragsänderung gewertet werden. Äußert sich ein Arbeitnehmer nicht zu einem auf seinem Lohnzettel angebrachten Vermerk, wonach - entgegen der wenige Monate zuvor getroffenen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber - mit der erfolgten Lohnerhöhung auch die kollektivvertragliche Lohnerhöhung abgegolten sei, kann dies nicht als (stillschweigende) Zustimmung zu einer konkludenten Vertragsänderung in Form einer Herabsetzung des Entgelts gewertet werden.

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