§ 255 Abs 4 ASVG - Gegen die für einen Tätigkeitsschutz nach § 255 Abs 4 ASVG vorgesehene Mindestausübungsdauer der „einen“ Tätigkeit von 10 Jahren innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag bestehen auch in Hinblick auf Dienstverhältnisse, die saisonbedingt immer wieder unterbrochen werden (Saisonarbeitsverhältnisse; hier: Forstarbeiter) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
OGH 17.02.2006, 10 ObS 20/06y