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Fahrtkostenersatz der Jahres- oder Monatskarte?

SozialversicherungARD 5688/8/2006 Heft 5688 v. 14.6.2006

DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 5/2006

Eine Firma ersetzt ihren Arbeitnehmern die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Massenbeförderungsmitteln. Für die Ermittlung der monatlichen Fahrtkosten dividiert der Dienstgeber den Preis der Jahreskarte durch 12. Einige Arbeitnehmer möchten aber stattdessen die Kosten für die jeweiligen Monatskarten ersetzt erhalten. Wie ist dies aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu beurteilen?

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