§ 255 Abs 3 ASVG - Sind bei einem Versicherten mit Ausnahme eines einmaligen Krankenstandes von 3 Monaten wegen einer notwendigen Hüftgelenksoperation keine Krankenstände zu erwarten, ist dadurch trotz der längeren Dauer der Arbeitsunfähigkeit noch kein Ausschluss vom allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben, der einen Anspruch des Versicherten auf eine Invaliditätspension begründen würde.
OGH 17.02.2006, 10 ObS 126/05k