vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Kündigungsklausel bei befristetem Ausbildungsvertrag

ArbeitsrechtARD 5683/5/2006 Heft 5683 v. 19.5.2006

§ 879 ABGB - Ist die Vertragsdauer eines Ausbildungsvertrages an die Ausbildungsdauer gekoppelt, dient die Befristung ausschließlich dem Ausbildungsinteresse des Arbeitnehmers. Würde eine Kündigung des befristeten Ausbildungsverhältnisses, zumal gegen Ende hin, zugelassen, wäre der Fortbildungszweck vereitelt. Eine Kündigungsklausel in einem befristeten Ausbildungsvertrag ist daher als unwirksam zu betrachten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte