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Kein Entgeltanspruch für Arbeitsleistungen im Betrieb des Lebensgefährten

ArbeitsrechtARD 5679/7/2006 Heft 5679 v. 4.5.2006

§ 1152 ABGB - Während einer Lebensgemeinschaft erbrachte Arbeitsleistungen im Betrieb des Partners sind idR unentgeltlich. Bestehen für das Vorliegen eines auch nur konkludent geschlossenen Arbeitsvertrages keine Anhaltspunkte - wie etwa Arbeitspflicht, organisatorische Eingliederung in den Betrieb, Weisungsunterworfenheit etc -, gelten die Arbeitsleistungen als Beitrag zur Lebensgemeinschaft freiwillig erbracht und es besteht kein Entgeltanspruch gemäß § 1152 ABGB.

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