vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausländerbeschäftigung - Sommerfremdenverkehr 2006

Neue VorschriftenARD 5679/2/2006 Heft 5679 v. 4.5.2006

Mit der Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 5.262 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften bundesweit festgelegt, deren Beschäftigungsbewilligungen 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 10. 2006 enden dürfen. BGBl II 2006/176, ausgegeben am 02.05.2006.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte