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Abänderung eines mehrteiligen Bescheides zur SV-Pflicht

SozialversicherungARD 5679/17/2006 Heft 5679 v. 4.5.2006

§ 4 ASVG, § 66 Abs 4 AVG - Im vorliegenden Fall hat die GKK im Jahr 2001 mit Bescheid im Spruchpunkt I ausgesprochen, dass ein näher bezeichneter Redakteur in bestimmten fraglichen Zeiträumen der Vollversicherungspflicht unterliege, und in Spruchpunkt II dieses Bescheides SV-Beiträge , Nebengebühren, Sonderbeiträge und Zuschläge vorgeschrieben.

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