Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung für Bauarbeiter beträgt für die Zuschlagszeiträume 2006/04 bis 2006/11 unverändert für eine Anwartschaftswoche das 1,2fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs 3 und Abs 4 BUAG. Diese Verordnung ist mit 27. 3. 2006 in Kraft getreten. Verordnung des BMWA; BGBl II 2006/163, ausgegeben am 19.04.2006.