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Textilindustrie - rückwirkende KV-Erhöhung ab 1. 4. 2006

Neue VorschriftenARD 5676/1/2006 Heft 5676 v. 20.4.2006

Textilindustrie - rückwirkende KV-Erhöhung ab 1. 4. 2006

KV-Textilindustrie - Der gemeinsame Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter und Angestellte in der Textilindustrie bringt rückwirkend mit Geltungsbeginn 1. 4. 2006 eine Erhöhung der Ist-Löhne/Ist-Gehälter um 2,3 %, wobei die Erhöhung für Angestellte maximal € 55,- pro Monat beträgt. Auch die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter werden um 2,3 % erhöht. Das Kilometergeld wird für Angestellte auf € 0,376 bis 15.000 km pro Jahr und auf € 0,354 über 15.000 km pro Jahr erhöht.

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