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Körperschaftsteuerbefreiung einer gemeinnützigen Notrufzentrale

Lohnsteuer und AbgabenARD 5675/14/2006 Heft 5675 v. 14.4.2006

Körperschaftsteuerbefreiung einer gemeinnützigen Notrufzentrale

§ 5 Z 6 KStG, §§ 34 ff BAO - Die in § 35 Abs 2 BAO enthaltene konkrete Aufzählung gemeinnütziger Zwecke ist demonstrativ. Die in der Aufzählung enthaltene Gesundheitspflege ist umfassend zu verstehen und erfasst beispielsweise auch die Hilfeleistung in Unglücksfällen. Die ebenfalls in der Aufzählung enthaltene Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen erfasst etwa auch Betreuungsdienste.

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