Befristete Beschäftigung von Ausländern
Festlegung eines weiteren Kontingents für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft (für alle Bundesländer) in Höhe von bundesweit insgesamt 6.150, in dessen Rahmen nach Ausschöpfung der mit der Verordnung BGBl II 2006/8, ARD 5651/4/2006, zugeteilten Kontingente (von bundesweit insgesamt 4.540) weitere Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden dürfen, deren Geltungsdauer 6 Monate nicht überschreiten und nicht nach dem 31. 12. 2006 enden darf. Verordnung des BMWA; BGBl II 2006/134, ausgegeben am 30.03.2006.