Mit dem Finanzmarktaufsichtsänderungsgesetz 2005 (FMA-ÄG 2005) werden ua das BMVG und das PKG geändert. Die Änderungen betreffen vor allem eine Erhöhung der Höchstbeträge der Verwaltungsstrafen, die von der Finanzmarktaufsicht verhängt werden können. Bundesgesetz; BGBl I 2006/48, ausgegeben am 30.03.2006.