§ 6 Abs 1 Z 14, Z 16 und Abs 2 UStG - Eine nationale Rechtsvorschrift, die die Umsätze gemeinnütziger Sportvereine generell von der Steuer befreit und dabei das Recht dieser Sportvereine beschränkt, für eine Besteuerung der Vermietungs- und Verpachtungsumsätze zu optieren, überschreitet dann das den Mitgliedstaaten eingeräumte Ermessen, - wenn anderen Steuerpflichtigen, die gleichartige Tätigkeiten ausüben und daher mit den Sportvereinen hinsichtlich dieser Tätigkeiten in Wettbewerb stehen, die Möglichkeit offen steht, für eine Besteuerung zu optieren, oder - wenn gegen das Erfordernis einer korrekten, einfachen und einheitlichen Anwendung der (durch die 6. MwSt-RL) vorgesehenen Steuerbefreiungen verstoßen wird. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass das System der Steuerbefreiungen nach der 6. MwSt-RL nur insoweit eine unterschiedliche Behandlung der von Vereinigungen ohne Gewinnstreben bewirkten Umsätze vorsieht, als diese mit dem Sport zusammenhängen und gegenüber Sport treibenden Personen bewirkt werden.