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Erleichterungen bei Rechnungsausstellung für Versorgungsunternehmen verlängert

Lohnsteuer und AbgabenARD 5670/8/2006 Heft 5670 v. 28.3.2006

BMF 15.03.2006, BMF-010219/0145-VI/9/2006

Die Rz 2458 UStR 2000, ARD 5378/11/2003, wird bei der nächsten Änderung wie folgt lauten:

Teilzahlungsanforderungen für Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Wärmelieferungen gelten auch dann als Rechnungen iSd § 11 UStG 1994, wenn sie die im § 11 Abs 1 Z 3 und Z 4 UStG 1994 geforderten Angaben nicht enthalten (§ 17 Abs 1 UStG 1994).

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