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Altersteilzeit: Beitragsgrundlage für die Arbeiterkammerumlage

LohnabgabenARD 5670/5/2006 Heft 5670 v. 28.3.2006

§ 44 Abs 1 Z 10 ASVG, § 61 Abs 2 AKG - Die Arbeiterkammerumlage ist bei einer Altersteilzeitvereinbarung im Blockzeitmodell auf Basis der Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu berechnen. Es ist an einer einheitlichen Beitragsgrundlage für die SV-Beiträge und für die Arbeiterkammerumlage festzuhalten.

VwGH 21.12.2005, 2003/08/0015

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