KV-Handelsangestellte - keine Einbeziehung von Umsatzprämien in die Sonderzahlungen
§ 49 Abs 1 und Abs 2 ASVG, Pkt B und C Gehaltsordnung KV-Handelsangestellte - Die von einer Gesellschaft ihren - dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte unterliegenden - Beschäftigten neben einem fixen Gehalt regelmäßig in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Umsatz ausbezahlten Umsatzprämien sind grundsätzlich nicht in die Berechnungsgrundlage der Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration und Urlaubsbeihilfe) einzubeziehen.