Bundesgesetz, mit dem das AngG geändert wird
Bundesgesetz, mit dem das AVRAG, das AlVG und das LAG geändert werden
BGBl I 2006/35, ausgegeben am 16.03.2006 und BGBl I 2006/36, ausgegeben am 17.03.2006
Mit den nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetzesänderungen (zum Gesetzgebungsprozess siehe bereits ARD 5592/3/2005, ARD 5622/1/2005 und 5643/1/2005) wurde zum einen der Anwendungsbereich und die Anspruchsdauer bei Familienhospizkarenz ausgeweitet und zum anderen eine gesetzliche Regelung für den Rückersatz von Ausbildungskosten geschaffen. Weiters wurden die Bestimmungen über die Konkurrenzklausel dahin gehend modifiziert, dass die Vereinbarung einer Konkurrenzklausel nur bei Dienstverhältnissen ab einer bestimmten Entgeltgrenze wirksam ist; das Konkurrenzklauselrecht wird sodann in dieser modifizierten Form auch auf Arbeiterdienstverhältnisse ausgeweitet (dh grundsätzlich auf alle Dienstverhältnisse, die nicht dem AngG unterliegen).