Art 4 ff RL 76/207/EWG - Die RL 76/207/EWG (Gleichbehandlungs-RL) ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen (hier: italienischen) Bestimmung entgegensteht, die weiblichen Arbeitnehmerinnen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, und männlichen Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, als Anreiz für ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Vorteil gewährt, der darin besteht, dass die anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Beträge zum halben Steuersatz besteuert werden. EuGH 21.07.2005, C-207/04 , Vergani.