§ 1157 ABGB - Auch wenn die Behauptungslast eines sich auf Mobbing berufenden Arbeitnehmers nicht überspannt werden darf, hat er in seiner Klage dennoch konkrete Behauptungen zur Darlegung seines Standpunktes aufzustellen. Erschöpft sich sein Vorbringen jedoch im Wesentlichen in der Behauptung, dass die
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