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Einvernehmliche Auflösung im Konkurs - Masseforderung

KonkursARD 5666/7/2006 Heft 5666 v. 14.3.2006

§ 25 Abs 1 KO - Die Beendigung eines Dienstverhältnisses im Konkurs durch einvernehmliche Auflösung führt selbst dann, wenn eine Beendigung gemäß § 25 KO möglich gewesen wäre und der Masseverwalter die einvernehmliche Auflösung wegen der verkürzten Kündigungsfrist subjektiv für masseschonender gehalten hat, dazu, dass entstehende Beendigungsansprüche (hier: Abfertigungsansprüche) als Masseforderungen zu qualifizieren sind. Bei der einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses handelt es sich nach dem insoweit klaren Wortlaut des § 25 KO um keine begünstigte Auflösung im Sinne dieser Gesetzesstelle.

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