vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Verjährung“ des Anspruchs auf den Kinderabsetzbetrag

Lohnsteuer und AbgabenARD 5666/12/2006 Heft 5666 v. 14.3.2006

§ 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG, § 207 BAO, § 10 Abs 3 FLAG - Das Rechtsinstitut der Verjährung nach § 207 BAO ist auf den öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Gewährung des Kinderabsetzbetrages nicht anwendbar. Der Kinderabsetzbetrag kann jedoch in Analogie zu § 10 Abs 3 FLAG (so wie die Familienbeihilfe) höchstens für 5 Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden.

VwGH 15.11.2005, 2004/14/0106

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte