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Kommunalsteuerliche Betriebsstätte bei Parallelnutzung eines Büros

Lohnsteuer und AbgabenARD 5665/10/2006 Heft 5665 v. 10.3.2006

§ 4 Abs 1 KommStG - Büroräumlichkeiten eines Ingenieurs, die er auch für seine nebenberufliche Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer eines Hotelbetriebs nutzt, stellen nur dann eine zusätzliche Betriebsstätte dieser Gesellschaft dar, wenn diese eine rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über die Büroräumlichkeiten, zB durch Beteiligung am Mietentgelt, hat.

VwGH 21.12.2005, 2004/14/0012

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