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Zufluss von Mehrgewinnen einer GmbH an bloß mittelbar beteiligten Geschäftsführer - KESt

Lohnsteuer und AbgabenARD 5664/13/2006 Heft 5664 v. 7.3.2006

§ 94 Z 2, § 95 EStG - Auch wenn die festgestellten Mehrgewinne einer GmbH nicht der Muttergesellschaft selbst, die an der GmbH zu 97 % beteiligt ist, sondern dem (an der Muttergesellschaft zu 15 % beteiligten) Geschäftsführer der GmbH im direkten Wege zufließen, ist hinsichtlich der verdeckten Gewinnausschüttung dennoch die Schachtelbegünstigung des § 94 Z 2 EStG anwendbar und die GmbH hat keine Kapitalertragsteuer abzuziehen.

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