§ 4 Abs 1 ASVG - Die Frage der Versicherungspflicht eines Beschäftigten (hier: eines angestellten Rechtsanwalts für Zeiträume vor dem 1. 8. 2001) ist stets zeitraumbezogen, dh nach der in den jeweiligen Zeiträumen der Beschäftigung geltenden Rechtslage zu beurteilen und nicht nach der im Zeitpunkt der Bescheiderlassung anzuwendenden Rechtslage. VwGH 24.01.2006, 2005/08/0213. (Beschwerde abgewiesen)