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Hausbesorger-Entgeltverordnung für Vorarlberg

Neue VorschriftenARD 5663/2/2006 Heft 5663 v. 3.3.2006

Festsetzung des Entgelts, des Materialkostenersatzes und des Sperrgeldes für Hausbesorger in Vorarlberg ab10. 2. 2006 (Hausbesorger-Entgeltverordnung). Das monatliche Entgelt wird mit € 0,1933 je Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten und mit € 0,3574 je Quadratmeter Gehsteigfläche und das Sperrgeld mit € 3,80 vor Mitternacht und € 4,35 nach Mitternacht festgesetzt. Der Materialkostenersatz beträgt - unverändert - 20 % des Entgelts. Verordnung des Landeshauptmannes; LGBl für Vorarlberg 2006/6, 3. Stück, ausgegeben am 09.02.2006.

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