§ 253a ASVG idF vor BGBl I 2003/71, SoSi-Abkommen Kroatien - Da nach dem Abkommen über Soziale Sicherheit mit Kroatien Zeiten des Bezugs einer kroatischen Invaliditätspension österreichischen (neutralen) Zeiten nicht gleichgestellt sind, können die Anspruchsvoraussetzungen der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit bei Fehlen von Zeiten eines Leistungsbezuges bzw neutralen Zeiten in Österreich allein durch die Zeiten des Bezugs einer kroatischen Invaliditätspension nicht erfüllt werden.