§ 18 Abs 7 EStG - Bei Freiberuflern (hier: Notar), denen Einnahmen aus bereits erbrachten Leistungen oftmalig erst mit einer gewissen Verzögerung zufließen, entsteht im ersten Jahr ihres selbstständigen beruflichen Engagements durch die Nichtübernahme von Kundenforderungen von ihrem Vorgänger „zwangsläufig“ eine Verlustsituation in Zusammenhang mit in voller Höhe anfallenden betrieblichen Aufwänden. Insoweit ist der bisherige Katalog typischer Situationen als Sonderausgabe anzuerkennender Anlaufverluste um solche Betriebserwerbsfälle zu erweitern.