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Kündigung: 5-Tage-Stellungnahmefrist für den Betriebsrat

ArbeitsrechtARD 5660/7/2006 Heft 5660 v. 21.2.2006

§ 105 Abs 2 ArbVG - In rechtlicher Hinsicht kommt der Frage, ob der Betriebsrat gemäß § 105 Abs 2 ArbVG vor Ablauf der Frist von 5 Arbeitstagen eine Stellungnahme abgegeben hat, eine wesentliche Bedeutung zu: Eine vor Ablauf der Frist ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam.

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