§ 16 Abs 1 EStG - Werden (nach Einholung eines Schätzungsgutachtens über den Wert und vor Übergabe mittels Schenkungsvertrages an die Tochter) Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von rund 1 Mio S an einem Zinshaus getätigt und erst nach dem Übergabszeitpunkt bezahlt, kann die Anerkennung dieser Aufwendungen als nachträgliche Werbungskosten nicht aus dem Grund versagt werden, dass bereits mit dem Auftrag zur Erstellung des Gutachtens zwingend die Absicht aufgegeben worden sei, das gegenständliche Zinshaus zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu nutzen. Vielmehr hat sich die belangte Behörde mit dem Vorbringen der Beschwerdeführer, bei Erteilung der in Rede stehenden Arbeiten noch nicht an eine Schenkung gedacht zu haben, ausdrücklich zu befassen. VwGH 03.11.2005, 2002/15/0070. (Bescheid aufgehoben)